Drive-Your-Dreams-Juergen-von-Gartzen-Motorsport-002

Teilnahmebedingungen

Drive Your Dream

  1. Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse ist und verpflichtet sich, auf Verlangen durch den Veranstalter Einsicht in diese zu gewähren.
  2. Auf dem Trainingsgelände (nur FSZ, keine Rennstrecken) gelten die Regeln der StVO und der StVZO. Auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr wird hingewiesen.
  3. Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer, der trotz Ermahnung die Regeln der Veranstaltung missachtet, von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen.
  4. Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer, dessen Fahrzeug nicht den Sicherheitsanforderungen der entspricht, vom Kurs auszuschließen.
  5. Bei Trainingsfahrten auf Test- und Rennstrecken besteht Helmpflicht, Anschnallpflicht und die Pflicht zur Einhaltung der individuellen Phonbestimmungen. Es gilt die Streckenordnung. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer, die diese Regeln missachten, vom weiteren Verlauf des Kurses auszuschließen.
  6. Während des Kurses ist den Anweisungen der Instruktoren des Veranstalters im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen, insbesondere in Fällen der Gefährdung von Personen und Sachen, kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden. Die Veranstaltung dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und nicht der Ermittlung der kürzesten Fahrtzeit, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik. Ziel der Veranstaltung ist die Verbesserung der Fahrsicherheit für den Straßenverkehr. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung (Briefing) ist Pflicht für alle Fahrer – jeder Teilnehmer kennt und akzeptiert die Fahrregeln für diese Veranstaltung.
  7. Es gilt während des gesamten Kurses striktes Alkoholverbot! Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht der Einschränkung der Fahrtauglichkeit oder der Fahruntüchtigkeit besteht (z. B. Alkohol-, Drogen oder Medikamenteneinnahme) vom Kurs auszuschließen.
  8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Kurs aus wichtigem Grund zur Sicherheit der Teilnehmer zu verschieben, abzubrechen oder abzusagen.
  9. Bei Nichtteilnahme oder Ausschluss des Teilnehmers am gebuchten Kurs aus Gründen, die aus der Sphäre des Teilnehmers stammen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Preises, bzw. der Veranstalter behält seinen Anspruch auf den Reisepreis.
  10. Die veranstaltende GS Sportmarketing hat für die von ihr organisierten Trainings eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, durch die Schadensfälle, die durch schuldhaftes Verhalten des Veranstalters und deren Erfüllungsgehilfen verursacht werden, abgedeckt sind.
  11. Die Teilnehmer und Begleitpersonen der Veranstaltung sind damit einverstanden, dass der Veranstalter Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung aufnimmt. Der Veranstalter ist berechtigt, über dieses Material unentgeltlich zu verfügen, insbesondere zu Werbezwecken zu verwenden.
  12. Vertragserklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung: Die Teilnehmer (Fahrer, 2. Fahrer, Beifahrer, Teams, KFZ-Eigentümer, -Halter, Helfer und Besucher) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen vollumfänglich die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, sofern hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Teams haften für ihre Fahrer, Beifahrer, Gäste und Helfer. Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen – den oder die Veranstalter, einschl. aller angeschlossenen Clubs, Vereine und Organisationen, – deren Helfer, Instrukteure, Sportleiter und Sportwarte, – der Streckenbetreiber, sonstige Streckeneigentümer und -betreiber, alle angeschlossenen Firmen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich Streckenposten und sonstige beauftragte Personen und Firmen, – Behörden, Servicedienste, Sportwarte und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, – den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, – die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zu vor genannten Personen, Firmen und Institutionen außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Haftungsverzicht auch dann gilt, wenn Instruktoren auf Wunsch von Teilnehmern mit deren Fahrzeugen fahren (z.B. Vorführfahrten) und wenn Teilnehmer sich in Fahrzeugen des Veranstalters oder anderer Clubmitglieder oder Instruktoren mitnehmen lassen (z.B. Demonstrationsfahrten).
  13. Wird dem Teilnehmer ein Fahrzeug des Veranstalters zur Nutzung und Teilnahme an dem Kurs zur Verfügung gestellt, gelten folgende Bedingungen: Eine anderweitige Nutzung des Fahrzeugs gleich welcher Art ist untersagt. Hinsichtlich der Details zum Fahrzeug gelten die Feststellungen und Angaben des Übergabeprotokolls. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sorgfältig zu behandeln. Für Schäden an dem Fahrzeug, gleichgültig ob diese verschuldet oder unverschuldet zustande gekommen sind und die nach Übergabe an den Teilnehmer bis zur Rückgabe auftreten, haftet der Teilnehmer. Ausgenommen sind verschleißbedingte Schäden im Rahmen einer normalen Nutzung. Betriebskosten trägt der Veranstalter. Das zur Verfügung gestellte Fahrzeug verfügt über einen Vollkasko-Versicherungsschutz mit 5.000,00 Euro Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Teilnehmer zu leisten. Verunfallt das Fahrzeug, so ist der Veranstalter nicht zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet. Fällt das übergebene Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts aus, der nicht vom Teilnehmer verursacht wurde, bemüht sich der Veranstalter um die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs.
  14. Stornobedingungen: Kosten für den Teilnehmer bei Stornierung dieser Anmeldung: bis 3 Monate vor der Veranstaltung 30% der Teilnahmegebühr. bis 2 Monate vor der Veranstaltung 60% der Teilnahmegebühr. bis 1 Monat vor der Veranstaltung 90% der Teilnahmegebühr. < 1 Monat oder bei Nichterscheinen 100% der Teilnahmegebühr. (Ausnahmen nur bei persönlichen Härtefällen oder höherer Gewalt)

Stand 19. August 2021